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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Reisevermittlungsleistungen
Sehr geehrter Reisegast, wir begrüßen Sie recht herzlich
als geschätzten Reisekunden und dürfen Sie ausführlich
darüber unterrichten, welche Leistungen wir erbringen, wofür
wir einstehen und welche Pflichten Sie uns gegenüber haben.
In Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen dürfen wir
Ihnen nachstehend die zwischen Ihnen als Reisendem und uns als Reisevermittler
vereinbarten Geschäftsbedingungen darlegen:
§1. Geltung
Das Reisebüro wird grundsätzlich in der Eigenschaft als
Vermittler von Reiseleistungen im Rahmen einer Geschäftsbesorgung
nach § 675 BGB tätig, es sei denn, wir weisen ausdrücklich
darauf hin, daß wir als Reiseveranstalter auftreten. Die allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten insoweit für die Tätigkeit
des Reisebüros auf dem Gebiet der Reisevermittlung. Bei der
Vermittlung von Reiseleistungen entsteht kein Pauschalreisevertrag
im Sinne des Reisevertragsrechts. Die Vermittlung erstreckt sich
insbesondere auf die Vermittlung eines Reisevertrages zwischen Ihnen
als Reisekunden und dem gewünschten Reiseveranstalter, von
Flugbeförderungsleistungen, Bahn- und Busreisen, Hotelaufenthalten,
Ferienwohnungen, Schiffsreisen und sonstigen Veranstaltungen. Die
Vermittlung des Pauschalreiseangebots erfolgt außschließlich
zu den Reisevertragsbedingungen des Reiseveranstalters, auf die
wir bereits in der Reiseanmeldung hinweisen.
§2. Anmeldung / Buchung
2.1 Mit der Anmeldung, die schriftlich (auch online), mündlich
oder fernmündlich vorgenommen werden kann, beauftragen Sie das Reisebüro
verbindlich zur Vermittlung eines Reisevertrages mit einem Reiseveranstalter
oder anderweitiger Reise- und Beförderungsleistungen (Flugtickets,
Hotelreservierungen, Ferienwohnungen, Schiffspaßagen oder sonstiger
Veranstaltungen). Das Reisebüro führt die Buchungsaufträge alsbald
aus, wobei die Buchungsannahme vorbehaltlich einer Verfügbarkeit
und Kapazität der Fluggesellschaften, Reeder, Reiseveranstalter,
Hotels und sonstiger Leistungsträger und deren endgültigen Bestätigung
erklärt wird.
2.2 Die allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen der auf
der Anmeldung aufgeführten Reiseveranstalter und sonstigen
Leistungsträgers werden von Ihnen durch die Unterzeichnung
der Anmeldung oder der Bestätigung des Veranstalters ausdrücklich
anerkannt. Bei Anmeldungen via Internet bestätigen Sie im Rahmen
der Anmeldung Kenntnisnahme und Anerkennung der Geschäfts-
und Reisebedingungen der Reiseveranstalter und sonstigen Leistungsträger
durch das Anklicken eines hierfür zur Verfügung stehenden
Buttons oder durch Aktivieren einer entsprechenden Check-Box.
2.3 Buchungsaufträge sind für Sie verbindlich. Der Vermittlungsvertrag
kommt zustande, sofern das Reisebüro dessen Annahme innerhalb
einer Frist von 2 Wochen schriftlich bestätigt oder die Reiseleistung
zwischenzeitlich erbracht ist. Das Reisebüro wird allerdings
nach Möglichkeit eine etwailige Ablehnung oder Nichtdurchführbarkeit
einer Reisebuchung unverzüglich mitteilen.
2.4 Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Anmeldung bzw.
aus den allgemeinen Geschäfts- oder Reisevertragsbedingungen des
vermittelten Reiseveranstalters.
§3. Zahlungen
3.1 Mit der Erteilung des Buchungsauftrages und der Anmeldung zu
der Reise oder Veranstaltung ist gegen Aushändigung der Reisebestätigung
und des Sicherungsscheins des Reiseveranstalters eine Anzahlung
zu leisten. Die Höhe der Anzahlung ergibt sich aus der Reisebestätigung.
Der restliche Reisepreis wird fällig, wenn die Reiseunterlagen
im Reisebüro zur Abholung bereit liegen. Sollen die Reiseunterlagen
Ihnen vereinbarungsgemäß direkt durch den Reiseveranstalter
oder die Flugverkehrsgesellschaft oder durch das Reisebüro
zugesandt werden, kann das Reisebüro verlangen, daß die
Bezahlung des restlichen Reisepreises zuvor erfolgt oder in geeigneter
Weise von Ihnen sicher gestellt wird. Die Einforderung der Anzahlung
als auch des gesamten Reisepreises erfolgt zum Inkasso und für
den Reiseveranstalter, es sei denn, die Reiseveranstalterbedingungen
sehen eine andere Regelung vor.
3.2 Für den Fall, daß nach Art und Umfang der vermittelten
Reiseleistungen von dem Reisebüro Vorauszahlungen an den Reiseveranstalter
oder den sonstigen Leistungsträger geleistet werden müssen,
ist das Reisebüro berechtigt, die verauslagten Beträge
im Wege des Aufwendungsersatzes von Ihnen bei Anfall der gegebenenfalls
außergewöhnlichen Aufwendungen einzufordern, soweit Ihnen
zuvor ein Sicherungsschein zu Verfügung gestellt wird.
3.3 In der Regel werden Ihnen die Reiseunterlagen ausgehändigt.
Die Zusendung der Reiseunterlagen auf dem Postweg erfolgt nur auf
Ihr ausschließliches Risiko. In jedem Fall ist das Reisebüro
nicht verpflichtet, abhanden gekommene oder verloren gegangene Reiseunterlagen
kostenlos zu ersetzen. Sollten Ihnen - außer in Fällen
der Hinterlegung - die Reiseunterlagen nicht bis spätestens
einen Tag vor Reiseantritt zur Verfügung stehen, wenden Sie
sich bitte umgehend an das Reisebüro.
3.4 Preisänderungen der Flugverkehrsgesellschaften unterliegen
nicht dem Einfluß des Reisebüros und bleiben ausdrücklich
vorbehalten. Das Reisebüro ist berechtigt, eingetretene Flugtarifänderungen
oder berechtigte Tarifnachforderungen seitens der Luftverkehrsgesellschaft
an Sie weiterzugeben. Dieses gilt insbesondere für den Fall,
daß das Reisebüro von den Flugverkehrsgesellschaften
mit entsprechenden Aufwendungen belastet wurde. Die Zulässigkeit
und Höhe etwaiger Preis- oder Tarifänderungen ergeben
sich aus den Reisebedingungen des Reiseveranstalters sowie aus den
allgemeinen Geschäftsbedingungen der Luftverkehrsgesellschaften.
Bei Zahlung per Kreditkarte hängt es vom Kreditkarten-Institut
ab, wann Ihre Zahlung abgebucht wird. Für Reisen innerhalb
Deutschlands ist im Reisepreis die gesetzliche Mehrwertsteuer von
derzeit 19% bereits enthalten.
§4. Leistungsänderungen
Die von den Luftverkehrsgesellschaften veranlaßten oder aufgrund
betriebsnotwendiger anderweitiger Umstände notwendig werdenden änderungen
der Streckenführung von Flügen, deren Flugzeiten, Abflug- und Ankunftsflughafen,
einschließlich des Einsatzes anderer Fluggeräte und Fluglinien,
bleibt den Luftverkehrsgesellschaften vorbehalten. Hierfür übernimmt
das Reisebüro keinerlei Haftung.
§5. Rücktritt / Umbuchungen / Aufwendungen
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch ausdrückliche Erklärung
von der Reise oder Veranstaltung zurück treten (Stornierung). Wir
empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2. Im Falle des Rücktritts kann das Reisebüro bereits verauslagte
oder noch zu verauslagende Aufwendungen gegenüber dem Reiseveranstalter,
dem Hotelier, dem Reeder, der Flugverkehrsgesellschaft oder sonstigen
Leistungsträgern, von Ihnen einfordern. Das Reisebüro ist hierbei
nicht verpflichtet, Grund und Höhe der auf diese Weise an Sie weitergegebenen
Rücktritts- und Stornokostenaufwendungen zu prüfen.
5.3 Sollten Sie dem Reisebüro Umbuchungswünsche mitteilen, ist
dieses verpflichtet, diese unverzüglich an den Reiseveranstalter
oder die Flugverkehrsgesellschaft weiterzuleiten.
5.4. Im Falle von Umbuchungen und Sonderserviceleistungen wie telefonische,
fernschriftliche oder elektronische Anfragen oder Reservierungen,
sowie Besorgung von Dokumenten und dergleichen, ist das Reisebüro
berechtigt, eine gesonderte Vergütung zu berechnen.
§6. Haftung
6.1 Für die vermittelten Reiseleistungen erbringt das Reisebüro
Fremdleistungen, soweit sich aus der Reisebestätigung nichts Gegenteiliges
ergibt. Wir haften daher nicht selbst für die ordnungsgemäße Durchführung
dieser vermittelten Fremdleistungen.
6.2 Die vertragliche Haftung des Reisebüros aus der Vermittungstätigkeit
ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden
weder vorsätzlich noch grob fahrläßig herbei geführt wurde.
6.3 Das Reisebüro ist in diesen Fällen nicht zur Rückzahlung des
Reisepreises oder Teilen des Reisepreises verpflichtet, soweit auf
Seiten des Reisebüros bereits etwaige Aufwendungen entstanden oder
Zahlungen an den Reiseveranstalter erbracht worden sind.
6.4 Für die Beschaffung von Paß-, Visa- und Gesundheitsdokumenten
sind Sie alleine verantwortlich. Das Reisebüro haftet auch
nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger
Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie das
Reisebüro mit dessen Besorgung beauftragt haben, es sei denn,
daß das Reisebüro die Verzögerung zu vertreten hat.
6.5 Sie sind im übrigen für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile,
die aus Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren
Lasten, ausgenommen die Nichtbeachtung ist durch eine schuldhafte
Falsch- oder Nichtinformation durch das Reisebüro bedingt.
6.6 Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Auskünften übernimmt
das Reisebüro, bei pflichtgemäßer Erkundigung bei den zuständigen
Stellen und Behörden, keine Gewähr.
6.7 Ansprüche des Kunden gegen das Reisebüro aus positiver Vertragsverletzung
des Vermittlungsvertrages verjähren in einem Jahr, beginnend mit
dem Schluß des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der
Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person
des Vermittlers Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrläßigkeit
erlangen müßte.
§7. Sicherung des Reisepreises
Der Reiseveranstalter hat für den Fall der Zahlungsunfähigkeit
oder des Konkurses sichergestellt, daß Ihnen der gezahlte
Reisepreis, soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen und insoweit
notwendige Aufwendungen für die vertraglich vereinbarte Rückreise
anfallen, erstattet werden. Dieser Sicherungsschein wird Ihnen im
Auftrag des Reiseveranstalters durch das Reisebüro ausgehändigt,
soweit dieser nicht direkt vom Reiseveranstalter bereit gestellt
wird. Dieses gilt dann nicht, wenn die Reise nicht länger als
24 Stunden dauert, keine übernachtung einschließt und
der Reisepreis 75,- EUR nicht übersteigt.
§8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Sollte eine Bestimmung
dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird
hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die
den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich
verwirklicht.
§9. Gerichtsstand (nicht für Verbraucher)
Erfüllungsort und außschließlicher Gerichtsstand
für Leistungen und Zahlungen sowie für sämtliche
zwischen den Parteien sich ergebenen Streitigkeiten, einschließlich
aus Scheck- und Wechselforderungen, ist der Sitz des Reisebüros.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Reisevermittlungsleistungen
der
Travel Overseas 24
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